Pilze sammeln

Art des Dienstes

Die Einzahlung erlaubt das Sammeln der Pilze an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr auf dem Rittner Gemeindegebiet.

An wen sich der Dienst wendet

An Personen über 14 Jahre ( Personen unter 14 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen, der die Voraussetzungen erfüllt).

Was braucht es

Ansässige außerhalb der Wohnsitzgemeinde:

  • Einzahlung der Sammelgebühr von 8,00 Euro pro Tag und Person zugunsten der Gemeinde Ritten;
  • Gültiger Personalausweis.

Ansässige innerhalb der Wohnsitzgemeinde und Grundbesitzer:

  • Nur gültiger Personalausweis.

Einzahlungsmöglichkeiten

Bei Kontrollen

  • Die nicht ansässigen Pilzesammler müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer Zahlungsquittung sein;
  • Die ansässigen Pilzesammler und die Grundbesitzer müssen nur den Personalausweis mitführen.

Kosten

Sammelgebühr für Pilze (pro Tag und pro Person) 8,00 Euro.

Auflagen/Gesetzesbezug

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.

Wieviel Pilze dürfen höchstens gesammelt werden

  • Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen;
  • Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen.

Die Pilze dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden und müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden.

Kontakt
Gemeinde Ritten – Meldeamt
Telefonnummer: 0471 356547
Email: meldeamt@ritten.eu

weitere Informationen im Bürgernetz.

Zuständig

DEU